Windenergieanlagen-Generalgutachten

„Das von einer technischen Anlage ausgehende Risiko für Personen und Umwelt darf ein akzeptables Maß nicht überschreiten – die Fragestellung einer quantitativen Risikoanalyse.“
Dipl.-Ing. Alexander Junge

Risikobewertung im Umfeld von Windenergieanlagen

Windenergieanlagen können ein Sicherheitsrisiko darstellen. In der Nähe von Schutzobjekten, wie Leitungen und Stationen der Gas- und Mineralölindustrie oder in dicht bebauten Gebieten, ist dieses Sicherheitsrisiko bewertungsrelevant.

 

In enger Zusammenarbeit mit namhaften Unternehmen und allen betroffenen Vereinen und Verbänden erstellten die Veenker-Ingenieure ein umfangreiches Windenergieanlagen-Generalgutachten, bei dem die Gefährdung von Schutzobjekten durch Windenergieanlagen mit Nabenhöhen von 60 m bis 170 m und einer Leistung von 0,5 MW bis 8,0 MW bewertet wurde. Die Gefährdungspotenziale Abwurf von Rotorblättern oder Teilen davon, Abwurf von Eisfragmenten, Abwurf des gesamten Maschinenhauses sowie Turmbruch wurden probabilistisch bewertet. Aus dem Gefährdungsgrenzwert nach DIN EN ISO 16708 ergeben sich konservative Mindestabstände, für die kein weiterer Nachweis erforderlich ist.

 

Auf Basis des Generalgutachtens können darüber hinaus konkrete Einzelfälle bewertet werden, bei denen die o. a. Mindestabstände unterschritten werden. Vor diesem Hintergrund berechnen die Veenker-Ingenieure für Windenergieanlagenplaner und –betreiber je nach Problemstellung den zulässigen Standort einer Anlage – gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Sicherungsmaßnahmen.

 

Download Generalgutachten: hier

Lade...