WEA

Generalgutachten WEA

Generalgutachten WEA

Unter Federführung der Enercon GmbH und mit den betroffenen Vereinen/Verbänden erstellte VEENKER ein Windenergieanlagen-Generalgutachten, mit dem die Gefährdung von Schutzobjekten durch WEA bewertet wurde. Unter probabilistischen Bewertungen ergeben sich konservative Mindestabstände, für die bei Einhaltung kein weiterer Nachweis erforderlich ist.

 

Download: Generalgutachten WEA Rev.09

Juristischer Aufsatz WEA

Gemeinsam mit Christof Federwisch, Partner der europäischen Wirtschaftskanzlei Noerr LLP, erarbeitete Dr.-Ing. Manfred Veenker eine Veröffentlichung zur juristischen Einordnung des probabilistischen Verfahrens zur Ermittlung von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Schutzobjekten. Fazit: Der Ansatz, den die Veenker-Ingenieure für das Generalgutachten und die Einzelfallgutachten wählen, zeigt einen rechtlich zulässigen, praktikablen und rechtssicheren Weg für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für WEA auf.

 

Download: Federwisch/Dr. Veenker: ZNER 2018, Heft 1

Wegweisende Urteile zur probabilistischen Gefährdungsbeurteilung von Leitungen und Autobahnen

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben sich in drei Prozessen mit der Zulässigkeit von Abstandsberechnungen zwischen dem Schutzgut Pipeline bzw. Autobahn und Windenergieanlagen befasst und die probabilistische Ermittlung der Mindestabstände ausdrücklich bestätigt.

 

Download: Urteil OVG OPAL

 

Download: Urteil OVG EUGAL

 

Download: Urteil OVG BAB 12

 

 

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