WEA

Generalgutachten WEA

Generalgutachten WEA

Unter Federführung der Enercon GmbH und mit den betroffenen Vereinen/Verbänden erstellte VEENKER ein Windenergieanlagen-Generalgutachten, mit dem die Gefährdung von Schutzobjekten durch WEA bewertet wurde. Unter probabilistischen Bewertungen ergeben sich konservative Mindestabstände, für die bei Einhaltung kein weiterer Nachweis erforderlich ist.

 

Download: Generalgutachten WEA Rev.09

Juristischer Aufsatz WEA

Gemeinsam mit Christof Federwisch, Partner der europäischen Wirtschaftskanzlei Noerr LLP, erarbeitete Dr.-Ing. Manfred Veenker eine Veröffentlichung zur juristischen Einordnung des probabilistischen Verfahrens zur Ermittlung von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Schutzobjekten. Fazit: Der Ansatz, den die Veenker-Ingenieure für das Generalgutachten und die Einzelfallgutachten wählen, zeigt einen rechtlich zulässigen, praktikablen und rechtssicheren Weg für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für WEA auf.

 

Download: Federwisch/Dr. Veenker: ZNER 2018, Heft 1

Wegweisende Urteile zur probabilistischen Gefährdungsbeurteilung von Leitungen

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen hat sich in zwei Prozessen mit der Zulässigkeit von Abstandsberechnungen zwischen dem Schutzgut Pipeline und Windenergieanlagen befasst und die probabilistische Ermittlung der Mindestabstände ausdrücklich bestätigt.

 

Download: Urteil OVG OPAL

 

Download: Urteil OVG EUGAL

 

 

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