Vögel-WEA

Tötungsrisiko von Vögeln in Windparks

 

Ob von einer bestimmten Windenergieanlage für eine konkrete Vogelart eine Gefährdung ausgeht, kann mittels Probabilistik bewertet werden. Anhand von Raumnutzungskartierungen von (geplanten) Windparks und Fachliteratur zur Verhaltensweise bestimmter Vogelarten betrachten die Veenker-Ingenieure zunächst die Aufenthaltswahrscheinlichkeit des Vogels im kritischen Bereich der Windenergieanlage. Dazu werden die saisonale Anwesenheit, der Anteil an Flugzeit, die Aufenthaltsverteilung im betrachteten Bereich und die Flughöhenverteilung berücksichtigt. Im Anschluss wird die Wahrscheinlichkeit für eine Kollision bei einem Durchflug unter Beachtung eines etwaigen natürlichen Ausweichverhaltens des Vogels berechnet. Die Zusammenfassung dieser komplexen Werte ergibt die individuelle Kollisionswahrscheinlichkeit des Vogels und es wird konservativ angenommen, dass diese der Tötungswahrscheinlichkeit gleich zu setzen ist. Die Bewertung, ob eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos vorliegt und ob damit ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vorliegt, erfolgt mithilfe der DIN EN 50126 bzw. der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG).

 

Das folgende Beispiel soll die Thematik veranschaulichen. In einem geplanten Windpark gibt es einen Rotmilan-Horst. Nach Prüfung der Grundlagen ergeben die Berechnungen eine Tötungswahrscheinlichkeit des Rotmilans - bedingt durch eine WEA - von 6,50 ∙ 10-5 Tötungen pro Vogel pro Jahr. Dies entspricht statistisch einer Tötung in ca. 15.385 Jahren. Die anschließenden Bewertungen, welche in Analogie zur DIN EN 50126 bzw. der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vorgenommen werden, kommen zu dem Schluss, dass keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos vorliegt. In diesem Fall also schließen sich Rotmilane und Windenergieanlagen nicht gegenseitig aus und der Windpark-Planer hat – zumindest hinsichtlich des Tötungsrisikos von Rotmilanen in seinem Windpark – grünes Licht.

 

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