
Generalgutachten WEA
Generalgutachten WEA
Unter Federführung der Enercon GmbH und mit den betroffenen Vereinen/Verbänden erstellte VEENKER ein Windenergieanlagen-Generalgutachten, mit dem die Gefährdung von Schutzobjekten durch WEA bewertet wurde. Unter probabilistischen Bewertungen ergeben sich konservative Mindestabstände, für die bei Einhaltung kein weiterer Nachweis erforderlich ist.
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Anwendungsdokument WEA
Windenergieanlagen können ein Sicherheitsrisiko darstellen. In der Nähe von Schutzobjekte, wie Gashochdruckleitungen oder Biogasanlagen, ist dieses Risiko bewertungsrelevant. VEENKER erstellte unter der Federführung der Enercon GmbH ein Windenergieanlagen-Generalgutachten, mithilfe dessen Einzelfälle bewertet werden können. Die Ergebnisse stehen zusammengefasst in einem Anwendungsdokument zur Verfügung.
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Juristischer Aufsatz WEA
Gemeinsam mit Christof Federwisch, Partner der europäischen Wirtschaftskanzlei Noerr LLP, erarbeitete Dr.-Ing. Manfred Veenker eine Veröffentlichung zur juristischen Einordnung des probabilistischen Verfahrens zur Ermittlung von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Schutzobjekten. Fazit: Der Ansatz, den die Veenker-Ingenieure für das Generalgutachten und die Einzelfallgutachten wählen, zeigt einen rechtlich zulässigen, praktikablen und rechtssicheren Weg für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für WEA auf.